Pressemitteilung vom 19. April 2021

 

Polizeiliche Kriminalstatistik: Rückgang bei Wohnungseinbrüchen

Laut der kürzlich veröffentlichten bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die Zahl der Wohnungseinbrüche 2020 erneut stark zurückgegangen. Insgesamt handelt es sich um 75.023 Fälle. Trotzdem ist der richtige Einbruchschutz nach wie vor ein wichtiges Thema.

Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass der Wohnungseinbruchdiebstahl um 13,9 Prozent (-12.122Fälle) gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist. Auch in diesem Jahr lassen die Zahlen der PKS vermuten, dass sich die Sicherungsmaßnahmen gegen Wohnungseinbruchdiebstahl in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert haben. Zudem hat laut der Kriminalstatistik aber auch die Corona-Pandemie Einfluss auf die Entwicklung genommen. Viele Menschen waren beispielsweise im Homeoffice und in Kurzarbeit. Auch viele Freizeitaktivitäten waren seit Beginn der Pandemie nur eingeschränkt möglich, daher waren viel mehr Menschen zuhause als sonst. Dennoch wurde im vergangenen Jahr eingebrochen. Bei einem Einbruch denkt man meist an Dunkelheit und Nacht, aber dies ist ein Trugschluss, denn über 28.800 und somit mehr als 38 Prozent aller Einbrüche wurden im Jahr 2020 am Tag zwischen 6 und 21 Uhr ausgeübt. Über 46 Prozent der gesamten Wohnungseinbruchdiebstähle scheiterten bereits beim Versuch. So wurde auch in 2020 der seit mehr als 20 Jahren anhaltenden Trend, dass der Anteil der nicht vollendeten Wohnungseinbrüche stetig steigt, weiter fortgesetzt.

In den Einbruchschutz investieren

Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche von Jahr zu Jahr immer weiter zurückgegangen ist, sollte man den Einbruchschutz nicht vernachlässigen. Für einen guten Einbruchschutz ist es wichtig, bauliche Schwachstellen durch geprüfte einbruchhemmende Bauteile zu sichern. Denn: Einbrecher wollen das Risiko bei der Tat ertappt zu werden möglichst gering halten. Je länger es dauert sich Zutritt zu verschaffen, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Täter aufgeben und den Einbruchversuch abbrechen. Daher ist es wichtig, etwas zu tun. „Viele Einbrüche können durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden, darum sollte man den Einbruchschutz auch weiterhin nicht vernachlässigen“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB). Fenster sollten beispielsweise mit einer speziellen Pilzkopfverriegelung und abschließbaren Fenstergriffen sowie Sicherheitsverglasung ausgestattet sein. Zudem ist es wichtig, Fenster und Terrassentüren beim Verlassen des Hauses nicht gekippt zu lassen und Wohnungstüren immer abzuschließen. Außerdem helfen einbruchhemmende Produkte wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser, eine bereits vorhandene Tür nachzurüsten.

Bei einer Neuanschaffung von Fenstern, Türen und Garagentoren sollte darauf geachtet werden, dass sie einbruchhemmend sind. Im privaten Bereich wird mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen. Solche Bauteile wurden bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) geprüft. Ein einbruchhemmendes Fenster beispielsweise mit der Widerstandsklasse RC 2 ist unter anderem mit einer speziellen Pilzkopfverriegelung, abschließbaren Fenstergriffen und Sicherheitsverglasung ausgestattet. Dies macht es dem Einbrecher nicht leicht und daher bleibt es wahrscheinlich lediglich bei einem Versuch.

Staatliche Förderung nutzen

Um etwas in Sachen Einbruchschutz zu tun, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem das Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E“. Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden. „Um einen Einbruch zu erschweren oder im besten Fall sogar ganz zu verhindern, lohnt es sich in moderne und geprüfte Sicherheitstechnik zu investieren. Hat man dies vor, macht es Sinn zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist“, so der FVSB-Geschäftsführer.

Die PKS 2020 ist auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de abrufbar.

PKS_2020-Wohnungseinbruchdiebstahl

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