Pressemitteilung vom 5. April 2022
Kriminalstatistik 2021: Rückgang der Wohnungseinbrüche
Die aktuelle bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche auch im vergangenen Jahr erneut stark zurückgegangen ist. Insgesamt handelt es sich für das Jahr 2021 um 54.236 Fälle. Wer jetzt aber denkt, die Einbrecher sind weniger aktiv, der täuscht. Nach wie vor ist der richtige Einbruchschutz wichtig. „Man sollte den Einbruchschutz nicht vernachlässigen, denn die Gefahr ist keineswegs geringer geworden“, erläutert Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB).
Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass der Wohnungseinbruchdiebstahl um 27,7 Prozent (-20.787 Fälle) gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist. Dies liegt jedoch nicht nur an den Einbrechern selbst, sondern auch an den richtigen Sicherungsmaßnahmen gegen Wohnungseinbruchdiebstahl. Über 48 Prozent der gesamten Wohnungseinbruchdiebstähle scheiterten bereits beim Versuch. So steigt der Anteil der nicht vollendeten Wohnungseinbrüche stetig weiter und das nun schon seit über 20 Jahren. Dies lässt vermuten, dass sich die Sicherungsmaßnahmen von Jahr zu Jahr immer weiter verbessert haben. „Man kann also sehen: Eine Investition in moderne Sicherheitstechnik lohnt sich“, so der FVSB-Geschäftsführer.
Laut der Kriminalstatistik sind in nahezu allen Bereichen der Diebstahlsdelikte auch im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 weitere Rückgänge zu verzeichnen. Als einer der Gründe wurde auch in diesem Jahr wieder die Corona-Pandemie und das sich dadurch ergebene veränderte Verhalten genannt. Unter anderem waren die Menschen mehr zuhause als sonst.
Investition in den Einbruchschutz
Trotz sinkender Zahlen sollte man den Einbruchschutz nicht vernachlässigen. Daher ist es wichtig, bauliche Schwachstellen durch geprüfte einbruchhemmende Bauteile zu sichern.
Bei Neuanschaffungen von Fenster und Türen sollte man direkt auf die Einbruchhemmung achten. Diese müssen bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) nach der DIN EN 1627 geprüft worden sein. Im privaten Bereich wählt man Fenster und Türen mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2. Einbruchhemmende Fenster mit der Widerstandsklasse RC 2 sind unter anderem mit speziellen Pilzkopfverriegelungen, abschließbaren Fenstergriffen und Sicherheitsverglasung ausgestattet.
Rüstet man nach, werden Türen beispielsweise mit einbruchhemmenden Produkten wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser versehen. Auch hier ist darauf zu achten, dass es sich um geprüfte Produkte handelt. Diese Nachrüstprodukte müssen gemäß DIN 18104-1 (Aufschraubbare Nachrüstprodukte) und -2 (Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte) bei einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft worden sein. Eine Übersicht mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten stellt die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) zur Verfügung.
Staatliche Förderung
Für diejenigen, die etwas in Sachen Einbruchschutz tun möchten, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem das Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E“. Den Zuschuss von bis zu 1.600 Euro können private Eigentümer sowie Mieter beantragen. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag bei der KfW gestellt werden muss, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.