Pressemitteilung vom 15. August 2018
Bund erhöht Zuschuss zum Einbruchschutz
Nachdem auch in diesem Jahr wieder eine sehr hohe Nachfrage nach den Zuschüssen zum Einbruchschutz besteht, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) kürzlich die verfügbaren Fördermittel für den Einbruchschutz für dieses Jahr aufgestockt. So stehen Bürgerinnen und Bürgern, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten insgesamt 65 Millionen Euro statt wie bisher 50 Millionen Euro als Zuschuss zur Verfügung.
Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter über die KfW-Bankengruppe beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. „Wir als Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie freuen uns über diese Aufstockung, denn so werden noch mehr Bürgerinnen und Bürger bei der Investition in den Einbruchschutz unterstützt“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) e.V.
Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro erhält man so pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit 10 Prozent. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.