Pressemitteilung vom 20. März 2019 

 

Bei Renovierungen im Frühling auch Einbruchschutz prüfen

Nun ist es wieder soweit, der Frühling startet endlich. So ist nun auch wieder die ideale Zeit für die Renovierung der eigenen vier Wände. Man sollte dabei aber neben Dach, Fassade, Tapeten und Böden auch unbedingt einen Blick auf die installierte Sicherheitstechnik werfen.

Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche im Vergleich zu den Vorjahren inzwischen zurückgegangen ist, sollte man den Einbruchschutz nicht vernachlässigen. Die Gefahr ist keineswegs geringer geworden. Der Anteil der nicht vollendeten Wohnungseinbrüche steigt seit Jahren stetig weiter. Ein Grund wieso es immer öfter nur bei einem Versuch bleibt, könnte unter anderem die Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen gegen Wohnungseinbruchdiebstahl sein. Nach wie vor könnten jedoch noch mehr Einbrüche im Vorfeld durch richtiges Verhalten und der richtigen Sicherungstechnik verhindert werden.

Daher sollte jeder prüfen, ob eventuell nachgerüstet werden muss oder, ob der Schutz ausreicht. Einbruchhemmende Produkte wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser helfen, eine bereits vorhandene Türe nachzurüsten. „Man sollte einmal genau prüfen, ob gegebenenfalls ein Nachholbedarf in Sachen Einbruchschutz besteht. Es lohnt sich in jedem Fall in moderne Sicherheitstechnik zu investieren“, erläutert Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB).

Steht eine Neuanschaffung von Fenstern und Türen an, sollte darauf geachtet werden, dass sie einbruchhemmend sind. Um den möglichen Schutz von Produkten bei einem Einbruchsversuch erkennen zu können, gibt es verschiedene Widerstandsklassen. Nach der Norm DIN EN 1627 werden die Produkte in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Ein einbruchhemmendes Fenster sollte mindestens die Widerstandsklasse RC 2 besitzen, denn ein solches Fenster ist unter anderem mit einer speziellen Pilzkopfverriegelung, mit abschließbaren Fenstergriffen und Sicherheitsverglasung ausgestattet. „Je länger Einbrecher durch gesicherte Türen und Fenster benötigen hereinzukommen, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Versuch abgebrochen wird“, so der FVSB-Geschäftsführer.

Um etwas in Sachen Einbruchschutz zu tun, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem einen Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“. Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro erhält man so pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit 10 Prozent. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.

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